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Unerwünschte Telefonwerbung: So wehren Sie sich

Nachdem kostenpflichtige 0900- oder 0137er-Nummern nicht mehr für heimlich installierte Internet-Dialer missbraucht werden können, haben sich Abzocker etwas Neues einfallen lassen: Über automatische Computerprogramme werden Privatleute und Firmen angerufen und zum Wählen animiert. Das kann den Angerufenen ziemlich teuer kommen. Wir sagen, wie man sich dagegen wehren kann.

Falsche Gewinnversprechen

"Herzlich Glückwunsch. Da Ihre Telefonnummer mit 01 (oder 12, 34, 56 etc.) endet, können Sie einen nagelneuen VW Passat gewinnen. Für weitere Informationen drücken Sie bitte die Taste 0". Derartige Anrufe nerven derzeit deutsche Telefonbesitzer. Wer der Stimme vom Tonband folgt und sich auf weitere Tastatureingaben einlässt, gewinnt nicht das Geringste. Im Gegenteil: Am Monatsende findet sich in der Regel ein zweistelliger Eurobetrag auf der Telefonrechnung, zu bezahlen für die Nutzung von Mehrwertdienstenummern wie 0137 oder 0900. Die Betrüger haben den Angerufenen erfolgreich in die Telefonfalle gelockt.

Beim Rückruf auf die Nummer achten

Noch raffinierter und weniger aufwändig ist der Trick mit dem so genannten Ping-Anruf. Dabei agiert ebenfalls ein Computer als Wählautomat. Nach dem ersten Klingeln wird allerdings die Verbindung getrennt. Moderne Telefonapparate reagieren auf solche Anrufe, indem sie die Telefonnummer des Anrufers auf dem Display zeigen. Per einfachem Knopfdruck kann man dann zurückrufen. Aber Vorsicht: Erscheint in der Anzeige eine Nummer, die mit 0137 beginnt (leicht verwechselbar mit der Handy-Vorwahl 0173!), sollte man sofort auflegen und die Anzeige löschen. Denn sonst ertönt eine Stimme vom Band, die nur ein Ziel verfolgt: Den Anrufer möglichst lange in der Leitung zu halten. Dass dafür ebenfalls Beträge von bis zu zwei Euro pro Minute fällig werden, erfährt das Opfer natürlich nicht.

Unzumutbare Belästigung

Die für betrügerische Zwecke eingesetzten Mehrwertdienstenummern werden von der dafür zuständigen Bundesnetzagentur regelmäßig abgeschaltet. Im vergangenen Jahr mussten 444 Nummern dran glauben, so Präsident Matthias Kurt. Der Gesetzgeber stuft solche Anrufe als "unzumutbare Belästigung" ein, vergleichbar mit Spam-Mails. Wie die Behörde mitteilt, darf grundsätzlich nur derjenige von einem werbenden Unternehmen kontaktiert werden, der mit diesem eine Geschäftsbeziehung unterhält oder der Kontaktaufnahme zugestimmt hat.

Alles notieren

Die Bundesnetzagentur setzt bei der Eindämmung unseriöser Angebote auf einen Mix von Bußgeldern, Abschaltung von Telefonnummern oder das Inkasso-Verbot. Wer nicht von einem Tonbandgerät, sondern von einem Menschen angerufen wird – beispielsweise für den Kauf von Losen für die Klassenlotterie – sollte den Namen des Anrufers, Datum und Uhrzeit notieren und diese Daten an die Bundesnetzagentur weitergeben. Dies gilt natürlich auch für die Computeranrufe, hier sollte man die Nummer notieren, die zurückgerufen werden soll. Jede Beschwerde erleichtere der Agentur das Vorgehen gegen unseriöse Angebote am Telefon, sagt Kurth.

Link zum Thema:

Hier können Sie sich beschweren:

http://www.bundesnetzagentur.de/enid/70bbce921b16dc4820f3bf672484f931,0/Verbraucherfragen_Dialer-Rufnummernmissbrauch/Kontakt_1fo.html



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