http://www.nordcom.net
PRIVATKUNDEN GESCHÄFTSKUNDEN SERVICE
SUCHE

GEZ-Gebühr für Internet-PCs: Das sollten Sie jetzt wissen

Ab dem 1. Januar 2007 müssen für die ans Internet angeschlossene PCs GEZ-Gebühren bezahlt werden. Darauf haben sich Mitte Oktober die Länderminister geeignet. Fällig werden 5,52 Euro pro Monat. Hier die entscheidenden Regelungen zur Gebührenpflicht:

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln fungiert quasi als Inkassounternehmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dazu zählen neben den ARD-Sendern auch das ZDF sowie das Deutschlandradio. Mit den Gebühren soll – so der entsprechende Staatsvertrag – die unabhängige Grundversorgung der Bevölkerung beispielsweise an Nachrichten oder Kultursendungen sichergestellt werden. Solange es nur Radios und Fernseher gab, eine nachvollziehbare Regelung. Vor einigen Jahren allerdings zog ein neuer Begriff in das Gesetzeswerk ein: "neuartiges Rundfunkempfangsgerät". Gemeint sind damit Internet-PCs. Denn über das weltweite Datennetz lassen sich nicht nur Webseiten, Bilder, Musik und Videos auf den eigenen Rechner laden; über das Internet kann man auch live Radio hören oder Fernsehsendungen verfolgen. "Streaming" nennt sich das Verfahren, mit dem Töne und bewegte Bilder sozusagen in Echtzeit vom PC präsentiert werden. Also fast genau so, als säße man vor einem ganz normalen Radio oder Fernseher. Die Macher des "Rundfunkgebührenstaatsvertrags" ordneten deshalb Internet-PCs den klassischen Rundfunkempfängern zu – und machten sie damit gebührenpflichtig …

In diesem Fall sind Sie von der Gebührenzahlung für Internet-PCs generell befreit:

Wenn Sie für Ihren Fernseher und Ihr Radio bereits GEZ-Gebühren zahlen, tritt für den Internet-PC die "Zweitgeräte-Verordnung" in Kraft. Das heißt: Der PC wird genau so bewertet wie ein zusätzliches Radio- oder Fernsehgerät und ist damit nicht gebührenpflichtig.

In diesem Fall müssen Sie zahlen:

Sie besitzen weder Radio noch Fernsehgerät und zahlen auch keine GEZ-Gebühr für das Radio im (eigenen) Firmenwagen? Dann kommen Sie um eine Zahlung nicht herum. Das gilt für alle Selbstständigen und Unternehmer mit eigenem Büro, in dem sich außer dem Internet-PC weder angemeldete Radios noch Fernseher befinden. Betroffen sind auch Behörden und öffentliche Einrichtungen. Allerdings: Pro Standort muss die Gebühr nur ein einziges Mal gezahlt werden. Unternehmen mit Dutzenden oder sogar Hunderten von ans Internet angeschlossenen Rechnern zahlen pro Monat also nur 5,52 Euro. Für die anderen PCs gilt die Zweitgeräte-Verordnung.

In diesem Fall sind Sie vielleicht befreit:

Voraussetzung für die Gebührenpflicht ist nicht etwa, ob Sie mit Ihrem PC tatsächlich Radio hören oder Fernsehen gucken. Allein die Tatsache, dass Sie es könnten, zählt für die GEZ. Selbst wenn Sie bei Ihrem Rechner die Soundkarte ausbauen und somit natürlich keine Radiosendungen mehr hören können, müssen Sie zahlen. Denn laut Staatsvertrag ist ein Gerät nur dann von der Gebühr befreit, wenn es "ohne großen technischen Aufwand" zum Empfang bereit gemacht werden kann. Und das Einstecken der Soundkarte ist mit ziemlicher Sicherheit kein "großer technischer Aufwand". Trotz dieser jeweils vom Einzelfall abhängenden Interpretation der "Empfangsbereitschaft" hofft das Berliner Unternehmen "Deutsche Gesellschaft für Softwaresicherheit" (DGFSS) auf den Markterfolg seines GEZ-Filters. Diese Software soll in der Lage sein, einem PC die Streaming-Fähigkeit zu nehmen. Damit wäre der –gebührenpflichtige – Live-Empfang von Rundfunk- und TV-Programmen über das Internet ausgeschlossen. Laut DGFSS müsse zur Wiederherstellung der Empfangsbereitschaft das Betriebssystem neu installiert werden. Für das Berliner Unternehmen käme dies einem "erheblichen technischen Aufwand" gleich. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die GEZ einen solchen Filter akzeptiert. Noch ist die Software in der Erprobungsphase und müsste sich danach wahrscheinlich erst einem höchstrichterlichen Gutachten stellen. Den Vorstoß eines Internet-Providers jedenfalls hat die GEZ bereits abgeschmettert: Der wollte seinen DSL-Kunden gar nicht erst die Radio- und TV-Streams durchleiten und damit die GEZ-Gebühr aushebeln. Die PCs an sich blieben damit aber technisch immer noch "empfangsbereit", argumentiert stattdessen die GEZ. Und wird somit am 1. Januar zur Kasse bitten.



MY NORDCOM
HILFE

Karriere     Über nordcom     Kontakt     Shops und Partner     Presse     Impressum     Sitemap     Datenschutz     AGB     htp     osnatel     EWE TEL